23.06.2022

Videosprechstunde: Mehr Flexibilität für Psychotherapeuten

Foto: Adobe Stock / agenturfotografin

Seit Juli 2022 gilt eine neue Obergrenze für Videosprechstunden in der Psychotherapie. 30 Prozent aller per Video möglichen Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie dürfen damit als Videosprechstunde erbracht werden. Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut dürfen damit bei Videosprechstunden die 30-Prozent-Marke patientenübergreifend in einem Quartal nicht überschreiten. Weitere Informationen stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf einer Themenseite zur Videosprechstunde zur Verfügung. (Kat)

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