31.01.2023

Terminvermittlung: Höhere Zuschläge für Praxen

Das Foto zeigt ein Stethoskop und einen Terminkalender.
Foto: iStock.com / Kwangmoozaa

Zum 1. Januar wurde die Vergütung für Terminvermittlungen angehoben. Eine Terminvermittlung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen wird nun abhängig von der Vermittlungsdauer mit einem Zuschlag von 100, 80 oder 40 Prozent zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale vergütet. Hausärztinnen und Hausärzte erhalten statt 10 Euro jetzt 15 Euro, wenn sie für ihre Patientinnen oder Patienten einen dringenden Termin bei einer Fachärztin oder einem Facharzt vereinbaren. Dies hat der Bundestag im Oktober im Zusammenhang mit der Abschaffung der Neupatientenregelung beschlossen, KBV und GKV-Spitzenverband einigten sich im Dezember auf die Details. (kat)

 

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