07.09.2022

Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Das Foto zeigt eine Ärztin am Telefon.
Foto: AdobeStock/Freepik

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung reaktiviert. Sie gilt vorerst befristet bis zum 30. November 2022. Patientinnen und Patienten mit leichten Atemwegsinfekten können bis zu sieben Tage telefonisch krankgeschrieben werden. Die Arbeitsunfähigkeit lässt sich einmalig für bis zu sieben weitere Tage verlängern. (kat)

 

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