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20.02.2024

Psychotherapie: G-BA beschließt neues QS-Verfahren mit regionaler Erprobung

Foto: IMAGO / Westend61

 

Die ambulante Psychotherapie soll künftig durch ein neues Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) begleitet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kürzlich beschlossen. Das neue QS-Verfahren schreibt unter anderem vor, bestimmte Angaben über alle Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die ihre Einzeltherapie regulär beendet haben, zu dokumentieren und zu übermitteln. Das QS-Verfahren soll ab 2025 in Nordrhein-Westfalen für sechs Jahre erprobt werden, bevor es planmäßig 2031 bundesweit eingeführt wird. Der regionale Einsatz wird zeigen, ob Erkenntnisse zur Versorgungsqualität und -verbesserung gewonnen werden. Die Evaluation erfolgt durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und ein weiteres wissenschaftliches Institut als Reviewer. (rit)

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