08.08.2024

Kinderkrankschreibung dauerhaft auch per Video und Telefon möglich

Eine Frau im blauen Oberteil kontrolliert mit einem weiß-orangefarbenen Fieberthermometer die Temperatur bei ihrem Sohn, der im Bett liegt
Foto: Adobe Stock / Rido

 

Die ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes ist seit Mitte Juli dauerhaft auch nach einer Anamnese per Video oder Telefon möglich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben dazu eine Regelung im Bundesmantelvertrag vereinbart.
 
Voraussetzung für die Bescheinigung nach einer Fernbehandlung per Video oder Telefon ist, dass dem Arzt oder der Ärztin das erkrankte Kind bekannt ist. Außerdem darf das Kind noch nicht zwölf Jahre alt sein. Diese Altersgrenze gilt jedoch nicht, wenn das Kind behindert und zugleich auf Hilfe angewiesen ist.
 
Anspruch auf Bescheinigung der Erkrankung des Kindes nach Video- oder Telefon-Kontakt haben die Eltern nicht. Es handelt sich wie bisher auch weiterhin um eine ärztliche Entscheidung. (mic)

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