08.08.2024

Genehmigungsvorbehalte bei Cannabisverordnung: G-BA regelt Ausnahmen

Foto: Adobe Stock / Africa Studio

 

Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse bei der Verordnung von Cannabisprodukten entfällt für insgesamt 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie 5 Zusatzbezeichnungen, darunter Palliativmedizin und spezielle Schmerztherapie. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Dieser geht davon aus, dass Ärztinnen und Ärzte, die diese Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung führen, die Voraussetzungen für eine Cannabisverordnung abschließend einschätzen können.
 
„Aus meiner Sicht haben wir insgesamt eine ausgewogene Lösung gefunden. Ohne Einbußen bei der Patientensicherheit verringert sich der bürokratische Aufwand erheblich“, so der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken. (rit)

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