02.05.2022

G-BA: Telefonische Krankschreibung bis Ende Mai möglich

Das Foto zeigt Hände, die eine Nummer in ein Mobiltelefon tippen. Im Hintergrund liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheiniung.
Foto: IMAGO / photothek

Patientinnen und Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen können bis Ende Mai weiterhin telefonisch für bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die entsprechende Corona-Sonderregelung ein weiteres Mal verlängert. Trotz der bundesweiten Lockerung von Corona-Schutzmaßnahmen will der G-BA damit das Infektionsrisiko in Arztpraxen weiterhin so gering wie möglich halten. Zur Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit müssen sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Die Krankschreibung kann telefonisch einmalig für weitere sieben Tage verlängert werden. Weitere Infos dazu und den anderen Corona-Sonderregelungen finden Sie auf der Website des G-BA. (hes)

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