23.06.2022

Coronavirus-Impfverordnung verlängert

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Die geltende Impfverordnung zu Covid-19 wurde durch das Bundesgesundheitsministerium bis zum 25. November 2022 verlängert. In einer Stellungnahme fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Ausweitung dieser Verlängerung bis Ende März 2023, um die Impfkampagne auch in den kritischen Wintermonaten fortsetzen zu können. Mit Wirkung der verlängerten Impfverordnung dürfen auch niedergelassene Zahnärzte gegen Corona impfen. Impfzentren und mobile Impfteams dürfen, ergänzend zu den Arztpraxen, Geflüchteten aus der Ukraine Impfungen gegen Covid-19 anbieten. (Kat)