02.05.2022

Bundesschiedsamt: Höhere Erstattungsbeträge für TI

Das Foto zeigt verschiedene gelbe und blaue Netzwerkstecker in elektronischen Gerätebuchsen. Eine Hand steckt einen weiteren Stecker ein.
Foto: Adobe Stock / benjaminnolte

Das Bundesschiedsamt hat höhere Kostenerstattungen für die Telematikinfrastruktur (TI) festgelegt. Praxen erhalten damit höhere Pauschalen für Kartenterminals, KIM-Dienste und weitere TI-Anwendungen. Die KBV hatte in den vergangenen Monaten mehrfach darauf gedrängt, die Finanzierungsvereinbarung zur TI anzupassen, um marktgerechte Kostenerstattungen zu erreichen. Der GKV-Spitzenverband hatte dies abgelehnt, weshalb die KBV das Bundesschiedsamt eingeschaltet hat. Konkret erhalten Praxen nun beispielsweise für stationäre Kartenterminals eine Erstattung von 677,50 Euro statt wie bisher 595 Euro. Zudem bekommen sie die Kosten für mindestens ein weiteres stationäres Kartenterminal erstattet, um die Komfortsignatur nutzen zu können. Für die Einrichtung eines KIM-Dienstes steigt die Pauschale ebenfalls von 100 Euro auf 200 Euro. Die Forderung nach einer Sonderpauschale für TI-Ausgaben, die den Praxen in der Vergangenheit nicht erstattet wurden, lehnte das Schiedsamt allerdings ab. Weitere Infos zu den Anpassungen in der TI-Finanzierungsvereinbarung lesen Sie in den PraxisNachrichten der KBV. (hes)

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