Mit einer interaktiven Karte zeigen KBV und KVen, was sie tun, um die ambulante medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten zu gewährleisten.
Es ist die gesetzliche Pflicht der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die ambulante medizinische Versorgung für die Versicherten in Deutschland flächendeckend und wohnortnah zu garantieren. Dennoch birgt die Sicherstellung vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen durchaus Herausforderungen. Dort, wo sich Engpässe abzeichnen, ergreifen die KVen vielfältige Maßnahmen, um Medizinerinnen und Mediziner zur Niederlassung zu bewegen. Einen umfassenden Überblick über sämtliche Maßnahmen in den einzelnen Regionen bietet der Sicherstellungsatlas, den die KBV jetzt auf ihrer Website veröffentlicht hat.
Um zu erfahren, welche konkreten Maßnahmen es in den Gemeinden, Kreisen und KVen gibt, sehen Sie sich den interaktiven Sicherstellungsatlas auf www.kbv.de an. Dort öffnet sich beim Klick auf das jeweilige Symbol ein Infokasten mit detaillierten Angaben.
„Mit dem Sicherstellungsatlas zeigen wir, dass wir als KV-System wissen, was fehlt, und etwas dagegen tun“, betont Dr. Anke Schliwen, Leiterin der Abteilung Sicherstellung in der KBV. Auf einer interaktiven Deutschlandkarte lässt sich erkennen, welche Maßnahmen auf Gemeinde-, Kreis- oder KV-Ebene angeboten werden.
Der gesetzliche Sicherstellungsauftrag geht zurück auf Auseinandersetzungen der Ärzteschaft mit den Kassen am Ende des 19. Jahrhunderts. Ärztliches Ziel waren nicht einfach bessere Arbeitsbedingungen oder Honorarerhöhungen, sondern Kollektivverträge mit den Kassen und die freie Arztwahl für die Versicherten. Mit dem sogenannten Berliner Abkommen wurden 1913 die – damals noch eingeschränkte – freie Arztwahl, der verbriefte Anspruch der Ärzte auf eine in Form und Höhe angemessene Entschädigung sowie die Errichtung von Schiedsinstanzen eingeführt. Das war die Geburtsstunde der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen. Beide Seiten einigten sich darauf, für die Versorgung der Patientinnen und Patienten geradezustehen – gemeinsam, aber mit jeweils eigenen Zuständigkeiten. Wenn auch noch nicht ausdrücklich erwähnt, war die Sicherstellung in dem Dokument doch implizit enthalten. Die Forderung nach einer organisatorischen Gleichstellung der Ärzte mit den Krankenkassen mündete schließlich in die Gründung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Im Gegenzug für den Kollektivvertrag hatten die KVen gegenüber den Krankenkassen die Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Eine Aufgabe, die grundsätzlich sehr gut gelingt – insgesamt gibt es bundesweit derzeit rund 181.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen.
Zu finden sind beispielsweise Vorlesungen zu vertragsärztlicher Versorgung, mobile Hausarztpraxen oder finanzielle Unterstützung für die Niederlassung. „Die Karte ist immer inhaltlich aktuell und relevant. Wenn sich in einer Region etwas ändert, informiert uns die KV und wir aktualisieren den Atlas“, so Schliwen.
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