22.09.2021

KBV 2025: Für eine sinnvolle Digitalisierung

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Mit dem Konzept „KBV 2025: Strukturen bedarfsgerecht anpassen – Digitalisierung sinnvoll nutzen“ schlagen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Lösungen für Herausforderungen im Gesundheitswesen vor. In unserer Serie dazu geht es diesmal um den Bereich Digitalisierung – und wie sie für Patientinnen, Patienten, Ärztinnen und Ärzte von echtem Nutzen sein kann.

 

Die Vorschläge von KBV und KVen zur Digitalisierung beruhen auf dem Grundsatz: digitale Lösungen dann, wenn sie der Patienten- und Ärzteschaft nützen. Konkret bedeutet das etwa, dass die Kosten und der Aufwand zur Anschaffung und Implementierung digitaler Lösungen auf Ärzteseite in vollem Umfang erstattet werden müssen. Auch dürfen sie nicht erst auf ihren Nutzen hin geprüft werden, nachdem sie schon eingeführt wurden. Deswegen muss die Verbesserung der Versorgung immer im Mittelpunkt aller Digitalisierungsbemühungen stehen.

Eine Plattform für alle Services

Im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes hat das KV-System mit der 116117 bereits einen flächendeckenden und jederzeit erreichbaren Terminservice etabliert. Die 116117 soll künftig weiter ausgebaut werden. Ziel ist eine umfassende, sektorenübergreifend nutzbare Plattform, mit der etwa Dokumente in der elektronischen Patientenakte für Patientinnen und Patienten bürokratiearm verfügbar gemacht werden können. Geplant sind außerdem weitere patientenorientierte Dienstleistungen zur Unterstützung der Arzt-Patienten-Kommunikation.

Ärztinnen und Ärzte sollen zudem mit einem medienbruchfreien Austausch von behandlungsrelevanten Patienteninformationen unterstützt werden. Dazu gehören zum Beispiel Hinweise auf Medikationsunverträglichkeiten, -interaktionen, erforderliche Kontrolluntersuchungen oder Impfempfehlungen, die auf Basis der Analyse der elektronischen Lösungen generiert werden können

Digitale Dienste zur Unterstützung der Versorgung

Für Patientinnen und Patienten sollen künftig außerdem weitere digitale Dienstleistungen entwickelt werden. Dazu gehören etwa Terminübersichten und Terminorganisationslösungen, durch die Einzel- oder Komplextermine gebucht, Termine verschoben oder abgesagt werden können. Ferner sind auch Erinnerungen für Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen vorstellbar.

Voraussetzung muss dabei aber sein, dass Patientinnen und Patienten ihr freiwilliges Einverständnis erteilen. Auch dürften mit solchen Diensten keine rein wirtschaftlichen Interessen verfolgt werden; hier wollen KBV und KVen eine entsprechende Treuhänder-Funktion übernehmen, um Patientinnen und Patienten zu schützen und das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis zu bewahren.

Fortsetzung folgt

Auch zur krisensicheren Selbstverwaltung im Gesundheitswesen positionieren sich KBV und KVen in dem Konzeptpapier. Dazu demnächst mehr im „Klartext“.

Hendrik Schmitz