08.07.2021

ePA-Pflicht soll Praxen digitaler machen

Das Video-Vorschaubild ist eine Illustration: In der Mitte ist die elektronische Patientenakte ePA als Ordner dargestellt, der verschiedene Dokumente enthält. Um die Akte herum sind fünf verschiedene Personen als Illustrationen in Kreisformen platziert: d

Das Gesundheitswesen wird wieder ein Stückchen digitaler – aber langsam: Seit dem 1. Juli gilt für Arztpraxen die gesetzliche Pflicht, auf die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) vorbereitet zu sein. Technisch ist noch nicht alles soweit.

 

Mit dem Startdatum müssen Ärztinnen und Ärzte die ePA lesen und auf Wunsch ihrer Patientinnen und Patienten befüllen können. Auch die Psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen müssen laut Gesetz technisch darauf vorbereitet sein. Allerdings fehlt bei einem Hersteller noch ein Update für die Konnektoren, um die digitale Akte auch wirklich befüllen zu können.

„Ganz gewiss ist die ePA ein an sich gutes Instrument, das die ärztliche Zusammenarbeit verbessern kann. Aber ich hege Zweifel daran, solange die Daten für die Leistungserbringer nur zum Teil einsehbar sind“, sagt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Hintergrund: Der Arzt oder die Ärztin kann alle Daten in der ePA lesen, wenn der Patient ihm dazu das Recht einräumt. „Ob der Patient das tut, und in welchem Umfang, kann der Arzt nicht erkennen“, konstatiert Kriedel: „Das mindert aus unserer Sicht den Nutzen der ePA.“

Ebenso mit dem 1. Juli ist – zumindest testweise – das elektronische Rezept (eRezept) gestartet. In der Modellregion Berlin-Brandenburg wird es im Praxisalltag erprobt. Zum 1. Januar 2022 soll es dann bundesweit starten. „Wir bezweifeln, dass der Pilotversuch dafür ausreicht. Für den Start des eRezepts in ganz Deutschland muss die Technik für alle verlässlich rechtzeitig verfügbar sein“, fordert Kriedel.

Thomas Schmitt