Berlin Intern
16.09.2022
Über 50.000 Unterschriften für den Erhalt der Neupatientenregelung
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus über 50.000 Praxen haben einen offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach unterzeichnet und fordern ihn damit eindringlich auf, die Neupatientenregelung beizubehalten. Der Minister will die Regelung im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes kippen.
Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen haben mit ihren Unterschriften ein eindrucksvolles Zeichen gesetzt – und zwar in allererster Linie für die Patientinnen und Patienten. Es ist der unmissverständliche Aufruf an den Bundesgesundheitsminister und die Bundesregierung, ihren Gesetzentwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz noch zu ändern. Ansonsten drohen unausweichlich Leistungskürzungen für die Menschen in Deutschland. Das muss verhindert werden“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), anlässlich der Übergabe der Unterschriften an den Minister.
Die erst 2019 eingeführte Neupatientenregelung gewährleistet den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine extrabudgetäre Vergütung für die Behandlung neuer Patienten. In Zeiten überfüllter Arztpraxen ein wichtiger Anreiz, um beispielsweise neu Zugezogene zügig und kostendeckend behandeln zu können.
„Es geht auch um Wertschätzung und politische Verlässlichkeit“, erklärte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. „Nachdem erst vor wenigen Jahren die Neupatientenregelung per Gesetz von der Politik eingeführt wurde, haben die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen unter größten Mühen ihren Praxisbetrieb umorganisiert und neue Termine geschaffen. Nun soll das mit einem Federstrich wieder zunichtegemacht werden. Es ist ein fatales Signal, dass wir uns auf den politisch gesetzten Rahmen nicht mehr verlassen können“, führte er aus.
KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel erinnerte daran, dass der Koalitionsvertrag eine Stärkung der ambulanten Versorgung vorsieht. „Mit diesem Gesetz wird der Vertrag konterkariert“, erläuterte er und mahnte: „Es ist gesellschaftlich wichtig, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Praxisteams vernünftig zum Wohl ihrer Patientinnen und Patienten arbeiten können – gerade auch mit Blick auf die Gewinnung von ärztlichem Nachwuchs.“
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