Reform der Approbationsordnung gut für ambulante Struktur
30.04.2021
Reform der Approbationsordnung gut für ambulante Struktur
Noch ist unklar, bis wann es gelingt, die ärztliche Ausbildung neu zu regeln. Bereits im Februar fand im Bundesgesundheitsministerium die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf statt. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat daran teilgenommen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Approbationsordnung noch vor der Sommerpause ins Kabinett zu bringen, der Bundesrat muss zustimmen. Allerdings versuchen einige Bundesländer, einen Entschließungsantrag mehrheitlich auf den Weg zu bringen, der die Umsetzung der Verordnung verhindern soll. Grund dafür sind unter anderem mögliche Mehrkosten für die Länderhaushalte.
Der Referentenentwurf setzt aus Sicht der KBV die im Arbeitsentwurf eingeschlagene Richtung fort: Die Beschreibung eines praxisorientierten Studiums mit erhöhten Lehranteilen in der ambulanten Versorgung und hier insbesondere in der Allgemeinmedizin – aufbauend auf dem Masterplan Medizinstudium 2020. Insofern wird der Referentenentwurf durch die KBV außerordentlich begrüßt und unterstützt. Die Reform könnte helfen, die ambulante Versorgungsstruktur durch eine bessere Nachwuchsgewinnung zu stärken.
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